Der Generationenvertrag steht unter Druck – nicht nur demografisch, sondern auch konzeptionell. Dr. Lukas von Hippel hinterfragt das gängige Zwei-Generationen-Modell und zeigt, warum ein realistischer Blick auf Familienleistungen, Kinderlosigkeit und Umlagefinanzierung entscheidend ist, um künftige Rentenpolitik ehrlich zu denken.
Marburg, 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts, Erdkundeunterricht am Gymnasium Philippinum. Das Thema: Indien. Inder hatten viele Kinder, im Schnitt 5–7 pro Ehepaar. Das sei notwendig, weil es zum einen eine höhere Kindersterblichkeit gebe, also nicht alle überleben, zum anderen, weil es notwendig sei, Kinder zu haben, um die Alten zu ernähren. So der Lehrer.
Das leuchtete mir ein. Offensichtlich ist es in Deutschland nicht so. Also geht eine Hand hoch und wird die Frage gestellt, warum das in Deutschland nicht so sei. Heiterkeit beim Lehrer: „Wir brauchen das nicht. Wir haben die Rente.“ Ganz leuchtete mir die Antwort nicht ein, sonst wären die Situation, die Frage und die Antwort nicht bis heute im Gedächtnis. Heute wissen wir, auch in Deutschland haben wir – neben den Themen mit der artfremden Verwendung von Mitteln aus der Rentenkasse – ein handfestes Problem mit der Rente und den demografischen Zusammenhängen.
Es könnte also die Zeit sein, Zusammenhänge einmal grundlegend und anders zu beleuchten. Das wird Konflikte provozieren, es wird Kritik geben. Die Frage wird aber sein, wo die inhaltlichen Fehler der Argumentation sind. Doch zunächst zurück auf Los: Wenn heute über den sogenannten Generationenvertrag diskutiert wird, wird er als fiktiver Solidarvertrag zwischen zwei Generationen verstanden. Verkürzt stellt es sich in etwa so dar: Wer heute arbeitet, entrichtet über seine Rentenbeiträge Transferleistungen an die Rentenversicherung, die ihrerseits mit den Einnahmen die heutigen Rentner unterstützt. Begehrlichkeiten wecken Selbstständige und Beamte – es gäbe noch mögliche Einnahmen, die gegen Verpflichtungen getauscht würden. Mehr vom Gleichen muss nicht immer gut sein.
Wenn Entgeltpunkte Welten trennen
Während eines Erwerbslebens werden sogenannte Entgeltpunkte erworben, die später die Grundlage einer Rentenberechnung sind. Wer also eine Biografie hat, die sich nicht in Entgeltpunkten ausdrücken lässt, ist in Bezug auf eine Altersvorsorge nicht relevant. Das wurde unter der Regierung Merkel noch gepusht, der Druck auf alle zu einem Einkommen auch in Hinsicht auf Erwerbstätigkeit erhöht. Letztlich prallten zwei grundlegende Vorstellungen aufeinander, die nicht in Einklang zu bringen waren und sind: In der DDR ging man davon aus, dass alle einer vergüteten Berufstätigkeit nachgingen, egal, ob es Material gab oder nicht. Dafür nahm der Staat die Kinder in seine Obhut und kümmerte sich um sie. Im Ergebnis sollten Menschen erzogen werden, die sich in den Staat einfügten und von ihm durch alle Phasen des Lebens begleitet wurden. Egal, wie man zu einem solchen Menschen- und Staatsbild steht: Das Experiment ist in der Praxis gescheitert. Die DDR ist nicht zusammengebrochen, weil sie wirtschaftlich florierte. Sie kollabierte, weil sie wirtschaftlich am Ende war. Staatlicher Dirigismus scheitert immer wieder, das Experiment Sozialismus im Maßstab 1:1 muss auch am Beispiel DDR als gescheitert gelten.
Im Westen gab es lange Zeit ein anderes Lebensmodell. Die Ehe war die Keimzelle des Staates, in der ein Partner – meist die Frau – zumindest temporär auf Einkünfte verzichtete und sich unentgeltlich engagierte. Das hatte Konsequenzen für eine spätere Altersversorgung.
So gab es in den ersten Jahrzehnten nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland den interessanten Fall, dass ein Rentnerpaar Ost im Schnitt eine höhere Rente hatte als ein Rentnerpaar West. Das hat sich erst in den letzten Jahren geändert, nachdem im gemeinsamen Land eine ganze Erwerbsbiografie gelebt wurde. Eine weitere Würdigung der Leistung einer ganzen Generation kann hier nicht erfolgen. Es geht um die Unterschiede gesellschaftlicher Vorstellungen und Normen.
Der Druck auf Familien, mehrere Einkommen zu erzielen, wurde Schritt für Schritt erhöht: Das Scheidungsrecht wurde verändert, der Druck zu zwei Einkommen dadurch subtil erhöht. Die Ehe wurde als Lebensform weniger geschützt, als es früher war, steuerlich gehen die Diskussionen längst weiter. Familie ist, wo ein Kühlschrank steht. Konsequenzen hat es für das Zusammenleben von Paaren und für die Zahl an Kindern.
Längst ist in der politischen Diskussion angekommen, dass auch in Deutschland Nachwuchs fehlt und somit zwar die Rente sicher sein mag, deren Höhe aber nicht. Damit stellt sich die Frage, ob die Zusammenhänge nicht etwas sehr verkürzt diskutiert werden.
Es lohnt, sich in dem Zusammenhang zu erinnern, wie das Rentensystem in Deutschland aufgesetzt wurde: In den Anfängen der Bundesrepublik wurden verschiedene Modelle diskutiert. Letztlich blieb nur ein umlagefinanziertes System übrig, da nach dem Zweiten Weltkrieg kein Kapitalstock verfügbar war. Es mussten also aus den laufenden Einnahmen Renten gezahlt werden. Die damaligen Rentner bezogen im Schnitt nur wenige Jahre ihre Renten. Damit waren die Zeit und die Gesamtleistung als Geldtransfer deutlich geringer als heute. Das drückte sich darin aus, wie viele Menschen arbeiten mussten, um einen Rentner zu ernähren.
Warum drei Generationen zählen
Diskutiert wurde der sogenannte Generationenvertrag. Zu dem gab es grundlegend zwei Vorstellungen. Unstrittig war, dass ein Volk, das keine Kinder hat, aufhört, zu existieren. Lücken können durch Migration gefüllt werden, wenn die Produktivität hoch bleibt. Auch die Diskussion gehört nicht hierher, zeigt aber, wie komplex Zusammenhänge sein können.
Prinzipiell war also zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland bekannt, dass der Generationenvertrag drei Generationen umfasst: die Alimentierung der Alten, die mit unterschiedlichen Biografien alt geworden sind, durch die Generation, die gerade im Arbeitsleben steht. Diese wiederum hat zusätzlich die Aufgabe, die nächste Generation aufzuziehen, oder es kommt niemand nach, um in das Umlagesystem einzuzahlen.
So weit, so banal die Zusammenhänge, die bereits vor achtzig Jahren bekannt waren. Es gab auch damals unterschiedliche Lösungsansätze: Wilfried Schreiber hielt für nicht erreichbar, eine ausschließlich kapitalgedeckte Altersvorsorge aufbauen zu können. Für ihn war klar, dass es ein Umlagesystem geben müsste, in dem alle drei Generationen gleichermaßen Berücksichtigung finden sollten. Dabei sollten sowohl Kinder als auch Alte eine Rente erhalten. Jeder junge Mensch würde also mit erheblichen Schulden in eine spätere Berufstätigkeit starten.
Adenauers Fehlannahme
Dass Adenauer es anders sah, ist allgemein bekannt. „Kinder bekommen die Leute sowieso“ ist ein Zitat, das in leicht abgewandelter Form zu finden ist. Das Bild hatte Hintergründe: Der Sexualtrieb wollte ausgelebt werden, es gab fast keine Verhütungsmittel, Abtreibungen fanden zwar statt, aber im Verborgenen. Die Ehe war das gesellschaftliche Modell, das nicht infrage gestellt wurde und auch wirtschaftliche Konsequenzen hatte. Damit war es in der Tat wahrscheinlich, dass Menschen heirateten und Kinder bekamen. Die Menschen, die kinderlos blieben und vielleicht auch unverheiratet, waren eine erkennbare, aber statistisch nicht relevante Minderheit. Sie konnten alimentiert werden, ohne dass es gravierende Konsequenzen hatte.
Heute ist das anders, wie wir aus demografischer Forschung wissen. Wenn rund ein Drittel der Abgeordneten keine Eltern mehr sind, ist das keine zu vernachlässigende Minderheit mehr. Es lässt sich also nicht mehr als persönliche Entscheidung ohne Konsequenzen für die Gemeinschaft verstehen, wenn der Nachwuchs fehlt.
Auch wirtschaftlich haben Eltern und Kinderlose ganz unterschiedliche Biografien. Von Kinderlosen hört man oft die Argumente, dass sie in der persönlichen Steuerprogression höhere Abgaben entrichten. Man hört, dass sie keine Schulen oder Bildungsstätten mehr in Anspruch nehmen, dass sie also über Gebühr zum Gemeinwesen beitragen. Das mag dann als Argument gesehen werden, wenn man gleiches Einkommen mit unterschiedlichen Steuertarifen vergleicht. Wenn man versucht, Gesamtkosten zu ermitteln, wird es nicht mehr funktionieren.
Familien leben zunächst mit einem geringeren Pro-Kopf-Einkommen. Dabei sind Zahlen in Abhängigkeit von Einkommen und Kinderzahl nicht leicht verfügbar, lassen sich aber zumindest abschätzen. Gleichzeitig haben Familien aber erheblich höhere Aufwendungen. Diese wiederum sind relativ gut abgeschätzt worden von verschiedenen Organisationen. Während das Statistische Bundesamt von Kosten von im Schnitt 164.808 Euro ausgeht, kommen andere zu höheren Zahlen. Mit weiteren Kindern sinken die Kosten pro Kopf, nehmen aber die absoluten Zahlen natürlich zu.
Es mag nun wichtig sein, festzuhalten, dass das Geld aus versteuertem Einkommen ist, also von den Familien aufgebracht wird. Diesen Aufwand haben Kinderlose nicht. Eine Erkenntnis, die relevant wird, denn sie zeigt, dass die verkürzte Diskussion des Generationenvertrags nicht nur verkürzt ist, sondern auch zu kurz springt.
Früher war es so, dass alte Menschen bis auf wenige Ausnahmen Kinder aufgezogen haben. Die Realität kippt. Im Jahr 2023 gab es nach vorläufigen Angaben 7,9 Millionen Ehepaare mit mindestens einem Kind sowie 9,4 Millionen Verheiratete ohne Kind. Das sind nicht alle, weil es auch Alleinerziehende gibt und Paare ohne Trauschein. Es gibt aber einen interessanten Trend. Aus den Paaren ohne Kind werden irgendwann Rentner ohne Kind (und sind vermutlich auch schon heute einige in der Statistik enthalten).
Für die Rentner zahlen dann in einem Umlageverfahren diejenigen, die erwerbstätig sind. Der Trend geht zum Verhältnis zwei Beitragszahler pro Rentner. Dass das nicht gutgehen kann, wird heute nicht mehr bestritten.
Humankapital statt Vermögen?
Was wäre also, wenn man nun tatsächlich die Diskussion der Realität des Generationenvertrags anpasste und auf drei Generationen ausdehnte? Es ergäbe sich zwanglos folgendes Bild: Wenn also Familien in den ersten 18 Jahren rund 750–800 Euro pro Monat aus versteuertem Einkommen aufwenden, um Zukunft zu schaffen, könnte man Gleiches von denen verlangen, die keinen Nachwuchs haben. Verkürzt wäre die Argumentation: Wir zahlen alle in Altersvorsorgesysteme ein, um unsere Eltern zu alimentieren. Die Tatsache, dass es uns gibt, beweist, dass wir Eltern haben oder hatten. Wir erwerben dadurch keine eigenen Ansprüche.
Wer keine Nachkommen hat, kann sparen. Wer bis zum fiktiven 18. Geburtstag eines fiktiven Kindes spart und dieses Geld dann noch weitere 25 Jahre unangetastet lässt, kommt bei einer monatlichen Sparquote von 750 Euro über 18 Jahre bei einer jährlichen Verzinsung von 6 % auf einen Kapitalstock von 287.190 Euro. Wenn der weiterhin nicht angetastet wird, ergibt sich nach weiteren 25 Jahren ein Kapitalstock von 1.232.582 Euro, der für eine individuelle Verrentung bei Kapitalverzehr zur Verfügung steht.
Verkürzt lässt sich festhalten: Wer Kinder hat, investiert in Humankapital. Wer keine Kinder hat – egal aus welchem Grund – investiert in individuelles Vermögen. Keine Kinder begründen also keinen eigenen Rentenanspruch, auch keinen Anspruch auf eine Pension oder eine andere Altersvorsorge.
Vielleicht war die Frage vor rund 50 Jahren im Erdkundeunterricht doch nicht so schlecht.
Zur Person
Dr. Lukas von Hippel ist Geschäftsführer der Beratungsfirma von‑con. Er promovierte in Physikalischer Chemie, war langjährig in der Chemie- und Pharmaindustrie tätig und verfasst Ratgeber zur Karriere von Naturwissenschaftlern sowie Beiträge zu Innovation und Organisationsentwicklung.


